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   LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12   

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https://dejure.org/2013,23642
LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12 (https://dejure.org/2013,23642)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27.06.2013 - L 1 RS 28/12 (https://dejure.org/2013,23642)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 27. Juni 2013 - L 1 RS 28/12 (https://dejure.org/2013,23642)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2013 - L 22 R 449/11

    Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Im Übrigen verweist er auf den Beschluss des BSG vom 28. Mai 2013 (B 5 RS 6/13 B), das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2013 (L 22 R 449/11) sowie das Urteil des Sozialgerichts München vom 26. April 2012 (S 30 R 2750/09).

    Diesbezüglich verweist er auf die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. November 2012 (L 8 R 110/11, Rdnr. 29 ff., juris) und vom 31. Januar 2013 (L 22 R 449/11, Rdnr. 40 ff., juris), denen er sich anschließt.

    Denn bereits der Zusammenhang einer Zahlung mit der Beschäftigung reicht aus, um Arbeitsentgelt zu bejahen (ebenso der 22. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 -, Rdnr. 65 ff., juris).

    Es handelt sich auch nicht um eine Aufwandsentschädigung, weil es der eigenen Unterhaltssicherung diente und somit grundsätzlich eigenwirtschaftlich und nicht beruflich veranlasst war (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 -, Rdnr. 72 ff., juris).

    Insoweit hält der erkennende Senat an seiner Auffassung im Urteil vom 17. Juli 2008 (L 1 RA 243/05) fest und verweist ergänzend auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2013 (L 22 R 449/11, Rdnr. 76 ff., juris), dessen Erwägungen er sich anschließt.

    Ist aber neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 -, Rdnr. 89 unter Hinweis auf Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 21. Januar 2010 - VI R 51/08 -, juris).

    Es ist auch nach keiner anderen Vorschrift des EStG steuerfrei (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2008 - L 1 RA 243/05 -, Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 -, Rdnr. 92 ff.).

  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 4/06 R

    Zusatzversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes Arbeitsentgelt -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Das Urteil des BSG vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) sei im Übrigen auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Dem Urteil des BSG vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) sei insofern nicht zuzustimmen, als es im Wege der tatbestandlichen Rückanknüpfung an das am 01. August 1991 geltende EStG als Arbeitsentgelt auch solche Gelder - namentlich auch das Verpflegungsgeld - ansehe, die im Zuflusszeitpunkt innerhalb der Zugehörigkeit zu einem DDR-Zusatz- oder Sonderversorgungssystem zu den steuer- und beitragsfreien Entgeltbestandteilen gezählt hätten.

    Ergänzend und vertiefend zu seinem erstinstanzlichen Vortrag hat er ausgeführt, hinsichtlich der Steuerpflicht der Einnahme komme es nicht auf den Zuflusszeitpunkt an, sondern entsprechend dem Urteil des BSG vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R) auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des AAÜG.

    Der Senat schließt sich der Rechtsprechung des BSG in seinem Urteil vom 23. August 2007 (B 4 RS 4/06 R, juris) an.

    Folgerichtig führt das BSG deshalb in dem Urteil in SozR 4-8570 § 6 Nr. 4 aus, dass die Maßgeblichkeit der am 1. August 1991 gegebenen Rechtslage schon daraus folge, ?dass das AAÜG infolge fehlender abweichender Anordnungen allein an das bei seinem Inkrafttreten geltende Bundesrecht angeknüpft hat.

    Demzufolge findet sich insbesondere im AAÜG kein Hinweis darauf, dass es auf die AStVO für den Begriff des Arbeitsentgelts nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AAÜG ankommen soll (BSG, Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten hat das BSG im Urteil vom 23. August 2007 - B 4 RS 4/06 R nicht die Lohnsteuerpflicht fingiert.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.07.2008 - L 1 RA 243/05

    Aufnahme eines Verfahrens nach dem Tod des Ehemannes iRd Sonderrechtsnachfolge

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Dem Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2008 (L 1 RA 243/05) sei nicht zu folgen, da es sich nicht um eine höchstrichterliche Entscheidung handele und daher als Einzelfallentscheidung gewertet werde.

    Diesen Widerspruch wies der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 15. Juli 2009 mit der Begründung zurück, der erkennende Senat beziehe sich in seinem Urteil vom 17. Juli 2008 (L 1 RA 243/05) nur auf die Versorgungsordnung des Ministeriums des Innern (MdI) und übersehe dabei völlig die speziellere und damit einschlägige Verpflegungsordnung des MdI.

    Insoweit hält der erkennende Senat an seiner Auffassung im Urteil vom 17. Juli 2008 (L 1 RA 243/05) fest und verweist ergänzend auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2013 (L 22 R 449/11, Rdnr. 76 ff., juris), dessen Erwägungen er sich anschließt.

    Es ist auch nach keiner anderen Vorschrift des EStG steuerfrei (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Juli 2008 - L 1 RA 243/05 -, Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 -, Rdnr. 92 ff.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 8 R 110/11

    Verdienst - Arbeitsentgelt - Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Diesbezüglich verweist er auf die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. November 2012 (L 8 R 110/11, Rdnr. 29 ff., juris) und vom 31. Januar 2013 (L 22 R 449/11, Rdnr. 40 ff., juris), denen er sich anschließt.

    Es steht jedenfalls im Zusammenhang mit der Beschäftigung, da es dem Kläger nur deshalb gewährt wurde, weil er in einem Dienstverhältnis mit der Deutschen Volkspolizei der DDR stand (so auch der 8. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. November 2012 - L 8 R 110/11 -, Rdnr. 34, juris).

  • SG Potsdam, 07.12.2010 - S 36 R 121/09

    Zusatz- und Sonderversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Zu den Urteilen des Sozialgerichts Leipzig vom 15. Dezember 2010 (S 24 R 1540/09) und des Sozialgerichts Potsdam vom 07. Dezember 2010 (S 36 R 121/09) sei anzumerken, dass diese die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den sachgerechten Unterschieden im Versorgungsniveau zwischen den Berechtigten der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme einerseits und den Angehörigen der Sozialpflichtversicherung und der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung andererseits missachteten.

    Die gegen die Rechtsprechung des BSG vonseiten einiger Sozialgerichte vorgetragene Kritik (z. B. Urteile des Sozialgerichts Leipzig vom 28. Juli 2010 - S 24 R 1318/08 - und vom 15. Dezember 2010 - S 24 RS 1540/09 -, Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 07. Dezember 2010 - S 36 R 121/09 -, Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 03. Mai 2011 - S 15 RS 1378/09 - und Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 30. Juni 2011 - S 35 RS 2129/09 -, alle juris) greift nach Auffassung des erkennenden Senats nicht durch.

  • BFH, 21.01.2010 - VI R 51/08

    Vorteil aus unentgeltlicher Verpflegung an Bord eines Flusskreuzfahrtschiffes

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Ist aber neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 -, Rdnr. 89 unter Hinweis auf Bundesfinanzhof (BFH), Urteil vom 21. Januar 2010 - VI R 51/08 -, juris).
  • BFH, 24.03.2011 - VI R 11/10

    Kein Zufluss durch Einbehaltung von Tagegeldern - Bewertung der unentgeltlichen

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Bezogen auf den vorliegenden Fall stimmt der erkennende Senat auch der Schlussfolgerung des 22. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in dessen Urteil vom 31. Januar 2013 (Rdnr. 90 a.a.O.) zu: Wenn die unentgeltliche Verpflegung eines Soldaten im Rahmen der Gemeinschaftsverpflegung keine steuerfreie, sondern regelmäßig mangels einer Steuerbefreiungsnorm eine steuerbare und steuerpflichtige Einnahme ist (Hinweis auf BFH, Urteil vom 24. März 2011 - VI R 11/10, juris), kann dies für ein Verpflegungsgeld, unabhängig davon, ob es als originäre Barleistung oder als Substitution für eine Sachleistung erbracht wird, nicht anders sein.
  • BSG, 30.08.2000 - B 5/4 RA 87/97 R

    Begrenzung der Arbeitsverdienste während der Zeit der Zugehörigkeit zur AVI und

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Vielmehr wird nach § 259 b SGB VI - anders als bei Versicherten in der Sozialpflichtversicherung und der freiwilligen Zusatzrentenversicherung der DDR - nicht geprüft, in welchem Umfang dieser Verdienst rentenwirksam war und ob hierfür Beiträge zu entrichten waren oder gezahlt worden sind (BSG, Urteil vom 30. August 2000 - B 5/4 RA 87/97 R, zitiert nach juris).
  • BSG, 27.09.1983 - 12 RK 10/82

    Tätigkeit eines Unternehmers - Versicherungsschutz - Unternehmenszusammenschluß -

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Im Übrigen habe das Bundessozialgericht (BSG) bereits mit Urteil vom 27. September 1983 (BSGE 55, 297) entschieden, dass es sich bei Verpflegungskostenzuschüssen um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt handele.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.12.2012 - L 16 R 355/11

    Gesetzliche Rentenversicherung: Sonderversorgungssystem der Angehörigen der

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 27.06.2013 - L 1 RS 28/12
    Der vom 16. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 05. Dezember 2012 - L 16 R 355/11 -, juris) und vom Sozialgericht Chemnitz (Urteil vom 16. Oktober 2012 - S 7 RS 1837/09 -, juris) geäußerten Auffassung, dass das Verpflegungsgeld deshalb nicht als Entgelt im Sinne des AAÜG berücksichtigt werden könne, weil es keine Gegenleistung des Arbeitgebers für die erbrachte Arbeitsleistung des Versicherten darstelle, schließt sich der erkennende Senat nicht an.
  • BSG, 16.12.1997 - 4 RA 7/96

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem i.S. des § 5 AAÜG

  • SG Chemnitz, 16.10.2012 - S 7 RS 1837/09

    Berücksichtigung von kostenlos zur Verfügung gestellter Verpflegung,

  • LSG Thüringen, 29.03.2007 - L 3 RA 78/04
  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 3/02 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

  • BSG, 28.05.2013 - B 5 RS 6/13 B
  • SG Dresden, 30.06.2011 - S 35 RS 2129/09
  • SG Leipzig, 15.12.2010 - S 24 RS 1540/09
  • SG Leipzig, 28.07.2010 - S 24 R 1318/08
  • SG Chemnitz, 03.05.2011 - S 15 RS 1378/09
  • SG München, 26.04.2012 - S 30 R 2750/09

    Anerkennung bezogener Verpflegungsgelder in unmittelbarem Zusammenhang mit der

  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.10.2016 - L 3 RS 11/15

    Rentenüberführung - Sonderversorgung im Beitrittsgebiet - tatsächlich erzieltes

    Der 1. Senat des LSG Sachsen-Anhalt hat mit Urteil vom 27. Juni 2013 (L 1 RS 28/12) die Berufung des Beklagten zurückgewiesen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 19.11.2015 - L 1 RS 33/12

    Sonderversorgung der Angehörigen der Zollverwaltung - ehemalige DDR -

    Insbesondere sei das Verpflegungsgeld auch nicht etwa steuerfrei, sondern steuerpflichtig gewesen (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Juni 2013, L 1 RS 28/12; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. März 2014, L 12 R 408/11).

    Vielmehr handelte es sich dabei lediglich um arbeitgeberseitige Zahlungen, die sich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzungen erweisen (Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 7. Juli 2015, L 5 RS 183/11, Rdnr. 24 ff., so auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. August 2013, L 16 R 670/11, juris, Rdnr. 32 f., anders noch Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Juni 2013, L 1 RS 28/12, juris, Rdnr. 22 m.w.N., zu dem von der Deutschen Volkspolizei der DDR gezahlten Verpflegungsgeld).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.01.2018 - L 3 RS 29/15

    Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung als Voraussetzung für die

    Auch nach der Rechtsprechung des LSG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 27. Juni 2013, L 1 RS 28/12) sei die Beitragspflicht zur Sozialversicherung der DDR nicht Voraussetzung für die Anerkennung von Versorgungszeiten gewesen.

    Das vom Kläger erwähnte Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 27. Juni 2013 (L 1 RS 28/12, juris) betrifft einen ganz anderen Kontext.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2014 - L 12 R 408/11

    Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt

    Dieser Auslegung des BSG folgt der Senat und macht sich in diesem Zusammenhang auch folgende Ausführungen in dem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 - (juris) zu eigen (siehe u. a. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 22 R 389/12 -, Urteile vom 22. November 2012 - L 8 R 110/11 - und L 8 R 776/10 R - Sächsisches LSG, Urteile vom 1. Juli 2013 - L 4 RS 197/12 - und 2. Dezember 2013 - L 4 RS 757/12 -, LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Juni 2013 - L 1 RS 28/12 -, jeweils juris):.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013 - L 16 R 706/12

    Zoll - Verpflegungsgeld - Arbeitsentgelt - Zusammenhang - eigenbetriebliches

    Soweit andere Senate des erkennenden Gerichts (vgl. Urteile vom 22. November 2012 - L 8 R 110/11 und L 8 R 776/10 - sowie vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 - jeweils juris; vgl. auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Juni 2013 - L 1 RS 28/12 -) darauf abstellen, dass das Dienstverhältnis der alleinige Grund für die Zahlung des Vg darstelle (vgl. etwa das Urteil des 8. Senats - L 8 R 110/11 -, aaO, Rn. 34) bzw. die Auszahlung im Zusammenhang mit der Beschäftigung erfolgte (Urteil des 22. Senat, aaO, Rn. 70), wird weder die oben dargestellte Einbettung des Vg in die umfassend angelegte Sozialpolitik der DDR noch das eigenbetriebliche Interesse der ZV an der Verpflegung ihrer Angehörigen hinreichend gewürdigt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.11.2013 - L 16 R 423/12
    Soweit andere Senate des erkennenden Gerichts (vgl Urteile vom 22. November 2012 - L 8 R 110/11 und L 8 R 776/10 - sowie vom 31. Januar 2013 - L 22 R 449/11 - jeweils juris; vgl auch LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 27. Juni 2013 - L 1 RS 28/12 -) darauf abstellen, dass das Dienstverhältnis der alleinige Grund für die Zahlung des Vg darstellte (vgl etwa das Urteil des 8. Senats - L 8 R 110/11 - aaO Rn 34) bzw die Auszahlung im Zusammenhang mit der Beschäftigung erfolgte (Urteil des 22. Senats, aaO Rn 70), wird weder die oben dargestellte Einbettung des Vg in die umfassend angelegte Sozialpolitik der DDR noch das eigenbetriebliche Interesse der Zv an der Verpflegung ihrer Angehörigen hinreichend gewürdigt.
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